Hinweisgeberschutzgesetz
Verantwortung für Transparenz und Integrität.
Ein faires, sicheres und transparentes Arbeitsumfeld ist für uns von zentraler Bedeutung. Mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes schaffen wir einen verlässlichen Rahmen, in dem Mitarbeitende und externe Hinweisgeber mögliche Verstöße melden können – geschützt und ohne Angst vor Benachteiligungen.
Das Wichtigste
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Was das Gesetz regelt
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die auf mögliche Rechtsverstöße aufmerksam machen: Schutz vor beruflichen Nachteilen, Vertraulichkeit der Identität und rechtliche Absicherung gegen Repressalien.
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Was gemeldet werden kann
Arbeitsrechtliche Verstöße wie die Nichteinhaltung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen, Sicherheitsmängel und Gefährdungen im Arbeitsumfeld sowie finanzielle Unregelmäßigkeiten wie Verdachtsfälle von Betrug oder Korruption.
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Wie Sie melden können
Zuständige Meldestelle ist die Personalabteilung. Elektronisch über das Formular auf dieser Seite – nicht anonym. Schriftlich auf dem Postweg zu Händen der Personalabteilung – auf Wunsch anonym.
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Was danach passiert
Nach Eingang erfolgt eine zeitnahe und gründliche Prüfung. Je nach Sachverhalt werden interne Untersuchungen eingeleitet oder externe Fachstellen hinzugezogen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Informationen über wesentliche Prozessschritte.
- Meldestelle
- Personalabteilung
- E-Mail-Adresse anzeigen
- Postweg (anonym möglich)
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Personalabteilung
Am Martinszehnten 13
60437 Frankfurt am Main
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